JETZT WIRD’S TEUER
(-UNGSAUSGLEICH) BEI BETRIEBSRENTEN
DAS THEMA
Betriebsrenten und Teuerungsausgleich – ein Thema, das noch viele Unternehmen betrifft, die Rentenansprüche seitens Mitarbeiter in ihren Bilanzen stehen haben. Alle drei Jahre besteht die gesetzliche Anpassungsprüfungspflicht § 16 Abs. 1 und Abs. 2 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) mit der Konsequenz, dass der volle Teuerungsausgleich zu zahlen ist. Das steigende Inflationsniveau der letzten Jahre lässt dieses Thema auf der Agenda der Unternehmer weiter nach oben wandern. Was Sie als Unternehmer, Personalleiter jetzt wissen sollten und welche Stellhebel Ihnen zur Verfügung stehen, werden Ihnen Herr Dr. Florian Wortmann und Herr Dirk Paschke aus der Arbeitsrechtskanzlei T/S/C Fachanwälte für Arbeitsrecht im Detail vorstellen.
DARUM SOLLTEN SIE DABEI SEIN
Gemeinsam werden wir die folgenden Aspekte/Fragen rechtlich sowie praktisch beleuchten:
►►►Die Ausgangssituation der Unternehmen:
→ Die Versorgungslasten steigen mit zunehmenden Langlebigkeitsrisiken und zunehmender Inflation.
→ Die gesetzliche Anpassungsprüfungspflicht: Grundsätzlich alle drei Jahre voller Teuerungsausgleich. Aufgepasst! Begrenzungsmöglichkeiten durch die nettolohnbezogene Obergrenze oder wirtschaftliche Lage der Unternehmen sind zu beachten.
→ Nicht zu vergessen: Bestimmte Anpassungsregelungen können sich zusätzlich auswirken (vertraglich, tariflich sowie Betriebsvereinbarung).
►►►Was können Sie als Unternehmer, Personalleiter machen und worauf sollten Sie achten?
→ Grundsätzlich sieht die Rechtsprechung den Teuerungsausgleich vor ABER Unternehmen haben neben ihren Pflichten auch Rechte z. B. bei Begrenzungsmöglichkeiten. Welche Strategie und Argumentation Sie anwenden können und was Sie für zukünftige Regelungen beachten sollten, erfahren Sie im Event.
►►► Für Sie zum Nachlesen: Sie bekommen eine Zusammenfassung über die rechtlichen Aspekte rund um das Thema an die Hand.
►►► Expertenaustausch – Wir möchten Ihre Fragen und Erfahrungen in der Runde diskutieren und Antworten liefern!
DIE ZIELGRUPPE
Das Thema bietet Impulse und Informationen für alle Unternehmer/innen sowie Personalleiter/innen, die Mitarbeiter beschäftigen und Rentenansprüche ausweisen. Sie erhalten Lösungsvorschläge und Handlungsoptionen, die sowohl die rechtlichen Aspekte umfassen als auch Vorschläge für die praxisnahe Umsetzung liefern.
DR. FLORIAN WORTMANN
FachanwALT für ARBEITSRECHT
Dr. Florian Wortmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt Arbeitgeber in allen individual- und kollektivrechtlichen Angelegenheiten. Neben der Beratung und Vertretung insbesondere im Bereich der betrieblichen Altersversorgung gehören die Planung und Begleitung von Restrukturierungen ebenso zu seinem Fokus wie z.B. Verhandlungen und Streitigkeiten mit Betriebsräten oder einzelnen Arbeitnehmern. Darüber hinaus ist Dr. Wortmann Autor zahlreicher Beiträge und in einer Reihe von Kommentaren bzw. Fachbüchern insbesondere zum Betriebsrentenrecht. Außerdem referiert er regelmäßig, u.a. bei Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte sowie für Unternehmen (einschließlich Inhouse-Seminaren) zu verschiedenen Fragen des Arbeitsrechts und insbesondere des Betriebsrentenrechts.
DIRK PASCHKE
FachanwALT für ARBEITSRECHT
Dirk Paschke ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt Arbeitgeber in allen individual- und kollektivrechtlichen Angelegenheiten. Neben der Beratung und Vertretung insbesondere in den Bereichen Betriebsverfassungsrecht, Vertragsgestaltung und -management sowie der betrieblichen Altersversorgung gehören die Planung und Begleitung von Restrukturierungen ebenso zu seinem Fokus wie z.B. Verhandlungen und Streitigkeiten mit Betriebsräten oder einzelnen Arbeitnehmern. Darüber hinaus referiert Herr Paschke regelmäßig, u.a. bei Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte im Prozessrecht und Betriebsverfassungsrecht sowie für Unternehmen (einschließlich Inhouse-Seminaren) zu verschiedenen Fragen des Arbeitsrechts einschließlich des Betriebsrentenrechts.