STROM AUS – WIRKUNGEN IM ARBEITSVERHÄLTNIS

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DAS THEMA

Krieg, Krise, Lieferketten und jetzt auch noch ein Stromausfall? Hört sich nach einem schlechten Scherz an aber ein Stromausfall wird von Experten als möglich angesehen. Was heißt das für Unternehmen, Mitarbeiter und wie können Sie als Arbeitgeber darauf reagieren? Begonnen von einfachen Hürden, wenn die Mitarbeiter beim Stromausfall nicht mehr mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit gelangen können bis hin zu geplanten Betriebsferien auf Grund von Energiesparmaßnahmen. Wir sprechen mit Frau Dr. Kathrin Schulze Zumkley, Partnerin bei T/S/C Fachanwälte für Arbeitsrecht und loten Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber aus.

DARUM SOLLTEN SIE DABEI SEIN

Gemeinsam mit Frau Dr. Schulze Zumkley sowie mit Herr Robert Holzner, Leiter für Personal bei der SAR Electronic GmbH, werden wir die folgenden Aspekte/Fragen rechtlich sowie praktisch beleuchten:

►►►Initiativ werden und Energiesparmaßnahmen einführen:
 Dürfen Sie als Arbeitgeber die Raumtemperatur auf 19 Grad reduzieren und benötigen Sie hierzu die Zustimmung Ihres Betriebsrates?
 Dürfen Ihre Arbeitnehmer die Arbeit verweigern, wenn ihnen die Bürotemperatur zu niedrig erscheint?
 Mobile Arbeit von zu Hause: Können Sie für Ihre Mitarbeiter verpflichtend das Arbeiten von zu Hause anordnen um Energie zu sparen und / oder haben Arbeitnehmer das Recht, mobil von zu Hause aus zu arbeiten?
 Gehalt und Sonderzahlungen: Wie kreativ dürfen Sie werden, um Ihre Mitarbeiter finanziell an den gestiegenen Stromkosten zu beteiligen (Gehaltsverzicht, Streichung von Weihnachtsgeld, Nachholung von Sonderzahlungen bei Besserung der Energiepreise).

 ►►►Reagieren beim Stromausfall:
 Dürfen Sie als Arbeitgeber als Energiesparmaßnahmen Betriebsferien anordnen und wie wirkt sich das auf Resturlaub und Überstunden aus?
 Der Nahverkehr steht still: Haben Ihre Mitarbeiter Anspruch auf volle Vergütung?
 Das Instrument Kurzarbeit: Aus welchen Gründen wäre die Kurzarbeit rechtlich möglich?
 Ihr Betrieb steht still, weil Ihnen der Strom fehlt – müssen Sie dennoch Ihre Löhne & Gehälter bezahlen oder wer kommt hierfür auf? 

►►►Ausblick auf den Härtefall:
Mit Kurzarbeit eine mögliche Betriebsstilllegung vermeiden.
Betriebsbedingt kündigen durch gestiegene Energiepreise: Ist das möglich?
Betriebsverlagerungen und Teilschließungen: Was sie wissen sollten. 

►►► Für Sie zum Nachlesen: Sie bekommen eine Zusammenfassung über die rechtlichen Aspekte rund um das Thema an die Hand.

►►► Expertenaustausch – Wir möchten Ihre Fragen und Erfahrungen in der Runde diskutieren und Antworten liefern!

DIE ZIELGRUPPE

Das Thema bietet Impulse und Informationen für alle Personalleiter/innen sowie Unternehmer/innen, die Mitarbeiter beschäftigen. Sie erhalten Lösungsvorschläge und Handlungsoptionen, die sowohl die rechtlichen Aspekte umfassen als auch Vorschläge für die praxisnahe Umsetzung liefern.

DR. KATHRIN SCHULZE ZUMKLEY

FachanwÄltIN für ARBEITSRECHT

Dr. Kathrin Schulze Zumkley ist Partnerin, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei T/S/C Fachanwälte für Arbeitsrecht. Sie berät und vertritt Arbeitgeber in allen individual- und kollektivrechtlichen Angelegenheiten. Die strategische Planung und Begleitung von Restrukturierungen gehört ebenso zu ihrem Fokus wie z.B. Verhandlungen und Streitigkeiten mit Betriebsräten oder einzelnen Arbeitnehmern. Darüber hinaus referiert Frau Dr. Schulze Zumkley regelmäßig, u.a. bei Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte sowie für Unternehmen (einschließlich Inhouse-Seminaren) zu aktuellen Fragen des Arbeitsrechts.

ROBERT HOLZNER

Personalleiter bei SAR Elektronic GmbH

Herr Robert Holzner verantwortet seit 12 Jahren den Bereich Personal bei der SAR Elektronic GmbH mit ca. 700 Mitarbeitern. Mit seinen fundierten Kenntnissen im Fachbereich der Elektrotechnik und als Dipl. Betriebswirt FH bereichert Herr Holzner die Personalarbeit bei der SAR Elektronic GmbH.